Ganz genau: 01.07.1969 (o.T.)!!!!


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Abgeschickt von Ralf (W.) am 14 August, 2004 um 14:39:17

Antwort auf: ----> Asupflicht besteht ab Bj. 1969 !! von Valentino am 13 August, 2004 um 13:51:31:

: Hallo Jörg,

: Was Du schreibst ist völlig korrekt. Diese Regelung gilt "aber" wie von dir vermutet bereits für Fahrzeuge ab Bj. 1969.
: Unabhängig davon, ob der Wagen eine H-Zulassung hat oder nicht.

: Grüße

: Valentino

:
: : Bisher ist es so, daß Autos ab Baujahr 1971 (oder war es 1969?)zur Asu müssen, die davor nicht, weil es damals noch keine Abgasgrenzwerte in den Zulassungsbestimmungen gab.

: : Folge dieser Regelung ist übrigens auch, daß Autos ab Baujahr 71 (oder 69?) keine Chance beim TÜV haben, wenn ein Motor von vor 71 (oder 69?) eingebaut ist. Sofern der TÜV das merkt.

: : windige Grüße aus München
: : Jörg




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